- GGL warnt vor illegalen Gesellschaftswetten.
Plattformen wie Polymarket oder Kalshi sind in Deutschland nicht erlaubt. - Wetten auf Politik, Kultur oder Katastrophen gelten als besonders riskant.
Manipulation und fehlende Kontrolle machen sie hochgefährlich. - Teilnahme und Bewerbung sind strafbar.
Nicht nur Anbieter, auch Spieler können sich strafbar machen. - Beispiele reichen von Wetten auf Kriege bis zu Promi-Hochzeiten.
Sogar Taylor Swift oder der Ukraine-Krieg standen zuletzt im Fokus. - Nur Sportwetten sind erlaubt.
Laut Glücksspielstaatsvertrag dürfen ausschließlich klar definierte Sportereignisse bewettet werden. - GGL reagiert auf zunehmende mediale Präsenz.
Berichte über prominente Wetten haben die Warnung ausgelöst. - Australien hat Polymarket bereits blockiert.
Deutschland prüft, ob weitere Maßnahmen folgen.
GGL warnt vor Polymarket und Co.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat am 5. September eine offizielle Warnung ausgesprochen: Plattformen wie Polymarket oder Kalshi bieten sogenannte Gesellschafts- und Unterhaltungswetten an, die in Deutschland nicht genehmigungsfähig sind. Nutzer können dort auf politische Wahlen, Gerichtsentscheidungen, Naturereignisse oder kulturelle Entwicklungen wetten – oft gegen Entgelt und mit Kryptowährungen.
Besonders heikel: In jüngster Zeit machten Wetten auf den Ukraine-Krieg Schlagzeilen. Solche Angebote erzeugen nicht nur Aufmerksamkeit, sondern bergen nach Ansicht der GGL auch erhebliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behörde macht klar: Wer teilnimmt, bewegt sich im illegalen Raum.
Hintergrund ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) nur Sportwetten erlaubt, deren Ergebnisse objektiv überprüfbar sind. Alles, was darüber hinausgeht, gilt als illegal – und damit auch die Teilnahme daran.
Warum Gesellschaftswetten so gefährlich sind
Die GGL betont, dass Gesellschaftswetten besonders anfällig für Manipulation sind. Anders als bei Fußball oder Tennis gibt es hier keine festen Regeln und keine klar messbaren Ergebnisse. Ereignisse wie Gerichtsurteile oder Promi-Entscheidungen lassen sich beeinflussen oder im Nachhinein interpretieren.
„Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sind solche Wetten nicht genehmigungsfähig“, heißt es in der Stellungnahme der GGL. Der Gesetzgeber hat mit dem GlüStV bewusst enge Grenzen gezogen, um Missbrauch zu verhindern.
Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sind solche Wetten laut § 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht genehmigungsfähig. Der Gesetzgeber hat ausschließlich Wetten auf definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und klaren Regeln als erlaubnisfähig zugelassen.
Darüber hinaus sind Anbieter wie Polymarket stark von Medienhypes abhängig. Das zeigt sich an kuriosen Beispielen: So löste die Verlobung von Taylor Swift eine Flut von Wetten über Hochzeit, Baby und Super-Bowl-Auftritt aus.
Rechtliche Konsequenzen für Anbieter und Spieler
Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur Anbieter oder Vermittler von Gesellschaftswetten belangt werden können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen sich strafbar – und riskieren Geldverluste sowie rechtliche Folgen. Werbung oder Social-Media-Promotion für solche Angebote fällt ebenfalls unter das Verbot.
Um sich zu schützen, rät die Behörde, ausschließlich legale Anbieter zu nutzen. Diese sind auf der offiziellen Whitelist der GGL veröffentlicht, die jederzeit online abrufbar ist. Dort finden Verbraucher alle in Deutschland zugelassenen Glücksspielunternehmen mit gültiger Lizenz.
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