- Grundsatzurteil zu Spielerklagen
Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Januar 2026 entschieden, dass Spieler sich bei Klagen gegen Malta-lizenzierte Glücksspielanbieter auf das Recht ihres Heimatlandes berufen dürfen. Das Urteil betrifft einen österreichischen Spieler, der 18.547 Euro Verluste zurückfordert. - Schadensentstehung am Wohnort
Die Luxemburger Richter stellten klar: Der Schaden entsteht dort, wo der Spieler wohnt und spielt. Bei Online-Glücksspiel ohne deutsche, österreichische oder niederländische Lizenz greift damit das jeweilige nationale Recht – nicht maltesisches Recht. - Direktoren persönlich haftbar
Im konkreten Fall verklagte ein Österreicher zwei Geschäftsführer der insolventen Titanium Brace Marketing Limited. Das Unternehmen hatte eine Malta-Lizenz, bot aber illegales Glücksspiel in Österreich an. Die Direktoren können sich nicht hinter maltesischem Recht verstecken. - Artikel 56A unter Beschuss
Malta hatte 2023 mit Artikel 56A einen Schutzschirm gegen ausländische Urteile aufgespannt. Die EU-Kommission kritisierte dies bereits im Juni 2025 als EU-rechtswidrig. Das aktuelle EuGH-Urteil untergräbt diese Gesetzgebung weiter. - Rom-II-Verordnung als Grundlage
Das Gericht bezog sich auf die Rom-II-Verordnung (864/2007), die regelt, welches Recht bei grenzüberschreitenden Schadensersatzklagen gilt. Die Ausnahme für Gesellschaftsrecht greift bei solchen Fällen nicht – es geht um klassisches Deliktsrecht. - Präzedenzfall für Hunderte Verfahren
In Deutschland, den Niederlanden und Schweden laufen Dutzende ähnliche Klagen gegen Malta-lizenzierte Anbieter. Das Urteil könnte die Erfolgschancen der klagenden Spieler drastisch erhöhen und eine Klagewelle auslösen. - Betreiber verlieren Rechtssicherheit
Für Malta-basierte Glücksspielkonzerne bricht ein zentrales Argument weg. Die vermeintliche Rechtssicherheit durch Malta-Lizenz und Artikel 56A erweist sich als brüchig. Unternehmen müssen nun in jedem EU-Markt mit lokalen Haftungsrisiken rechnen.
Artikel anhören
00:00 / 00:00EuGH stärkt Verbraucherrechte im Online-Glücksspiel
Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 hat der Europäische Gerichtshof die Position von Spielern gegenüber ausländischen Glücksspielanbietern massiv gestärkt. Die Luxemburger Richter entschieden im Fall eines österreichischen Spielers gegen zwei Direktoren des maltesischen Anbieters Titanium Brace Marketing Limited. Der Mann hatte zwischen November 2019 und April 2020 knapp 18.548 Euro verloren und fordert sein Geld zurück.
Der Schaden gilt als am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Spielers entstanden, unabhängig davon, wo das schadenverursachende Ereignis stattfand.
Die Kernfrage lautete: Welches Recht gilt, wenn ein Spieler aus Land A bei einem Anbieter mit Lizenz aus Land B spielt? Titanium argumentierte, maltesisches Recht müsse angewendet werden. Dort existiert keine Direktoren-Haftung gegenüber Gläubigern. Der Österreichische Oberste Gerichtshof legte den Fall dem EuGH vor. Die Antwort aus Luxemburg fiel eindeutig aus: Das Recht am Wohnort des Spielers zählt.
Für die Glücksspielbranche bedeutet dies einen Paradigmenwechsel. Jahrelang galten Malta-Lizenzen als Rundumschutz gegen Klagen in anderen EU-Staaten. Diese Zeiten sind vorbei. Betreiber können sich nicht länger darauf verlassen, dass maltesisches Recht sie vor Haftungsansprüchen schützt, wenn sie in Märkten ohne Lizenz aktiv sind.
Rom-II-Verordnung schlägt Gesellschaftsrecht
Der EuGH berief sich auf die Rom-II-Verordnung von 2007, die bei grenzüberschreitenden Schadensersatzklagen die Rechtswahl regelt. Nach Artikel 4(1) gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Schaden entsteht. Die beklagten Direktoren hatten argumentiert, es handle sich um gesellschaftsrechtliche Haftung, die von der Verordnung ausgenommen sei. Die Richter widersprachen deutlich. Artikel 1(2)(d) schließe zwar gesellschaftsrechtliche Pflichten aus – etwa Geschäftsführer-Verantwortung gegenüber der eigenen Firma. Hier gehe es aber um Deliktsrecht nach außen. Die Direktoren hätten gegen ein österreichisches Verbot verstoßen, ohne Lizenz Glücksspiel anzubieten. Das sei keine interne Gesellschaftsangelegenheit, sondern eine Verletzung fremder Rechte.
Damit stellte das Gericht klar: Ob jemand für rechtswidriges Handeln haftet, bestimmt nicht das Heimatrecht der Firma, sondern das Recht am Ort der Rechtsverletzung. Im Online-Glücksspiel ist dieser Ort dort, wo der Spieler sitzt und am Computer oder Smartphone zockt. Diese geografische Fixierung war umstritten, da Online-Spiele keinen festen physischen Ort haben.
Der EuGH löste das Problem pragmatisch: Bei ortlosen Aktivitäten gilt der Wohnort des Geschädigten als Schadensort. Für Betreiber heißt das: Wer in 20 EU-Ländern aktiv ist, muss mit 20 verschiedenen Rechtssystemen rechnen. Maltesisches Recht hilft da nicht weiter.
Maltas Artikel 56A verliert an Wirkung
Das Urteil trifft Malta in einer ohnehin angespannten Situation. Die Inselrepublik hatte im Juni 2023 Artikel 56A ins Glücksspielgesetz eingefügt. Diese Norm sollte Malta-lizenzierte Firmen vor ausländischen Urteilen schützen. Konkret: Malta erkennt keine Gerichtsentscheidungen an, die Malta-Lizenzen für rechtswidrig erklären oder Strafen verhängen. Die EU-Kommission protestierte bereits im Juni 2025 und forderte Malta auf, das Gesetz zu ändern. Artikel 56A untergrabe das Prinzip gegenseitigen Vertrauens in der europäischen Justiz. Malta blieb standhaft und argumentierte, seine Lizenzen seien EU-konform, solange Brüssel nichts anderes nachweise.
Das EuGH-Urteil macht diese Verteidigungslinie brüchig. Wenn österreichisches Recht am Ort der Schadenentstehung gilt, nützt es wenig, dass Malta ausländische Urteile nicht anerkennt. Spieler klagen in Wien, München oder Amsterdam – und bekommen dort Recht auf Basis lokaler Gesetze. Ob Malta das Urteil später umsetzt, wird nebensächlich, sobald es um Vermögensvollstreckung in anderen EU-Staaten geht. Branchenkenner sehen Artikel 56A damit als weitgehend wirkungslos. GTG Legal, eine auf Glücksspielrecht spezialisierte Kanzlei in Malta, warnte bereits: „Betreiber sollten sich nicht allein auf Artikel 56A verlassen. Das Urteil zeigt, dass lokale Gesetze am Spielerstandort entscheidend sind.“

Lawfare gegen Glücksspielbranche nimmt Fahrt auf
Das EuGH-Urteil dürfte eine Welle von Spielerklagen nach sich ziehen. In Deutschland, den Niederlanden und Schweden laufen bereits Dutzende Verfahren gegen Malta-Anbieter. Die meisten betreffen Zeiträume, in denen diese Länder noch keine Online-Glücksspiellizenzen vergaben oder Monopolstrukturen hatten. Deutschland ist besonders betroffen. Der Staatsvertrag Glücksspiel 2021 öffnete den Markt für Online-Poker und Sportwetten, aber erst ab Mitte 2021. Davor spielten Millionen Deutsche bei ausländischen Anbietern ohne deutsche Konzession. Viele dieser Spieler fordern nun Verluste zurück und argumentieren, die Verträge seien nichtig gewesen.
Österreich hält bis heute am Glücksspielmonopol fest – theoretisch. Nur die staatliche Casinos Austria darf legal Online-Glücksspiel anbieten. In der Praxis spielen Hunderttausende Österreicher bei internationalen Anbietern. Die Gerichte haben bereits in mehreren Fällen Rückzahlungen angeordnet. Das EuGH-Urteil liefert nun die rechtliche Blaupause für weitere Klagen. Prozessfinanzierer wittern das große Geschäft. Firmen bieten an, Spielerklagen zu finanzieren und eine Erfolgsprovision zu kassieren. Für klagende Spieler ist das Risiko minimal – sie zahlen nur, wenn sie gewinnen. Für Betreiber wird es zur finanziellen Zerreißprobe.
Die Branche reagiert nervös. Mehrere Malta-Betreiber prüfen bereits, ob sie alte Kundendaten löschen oder Vergleiche anbieten sollten, bevor die Klagewelle richtig anrollt. Andere hoffen auf politische Lösungen – etwa EU-weite Amnestien für Altfälle. Beides wirkt derzeit unrealistisch.

Keine Kommentare vorhanden