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DACHL-Aufsichten schärfen in Bern das Vorgehen gegen illegales Geldspiel

  • Bern als Gastgeberin des Jahrestreffens
    Am 9. und 10. September 2026 versammelten sich die Geldspielaufsichten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein in der Bundesstadt. Auf Schweizer Seite saßen die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), das Bundesamt für Justiz und die interkantonale Aufsicht Gespa am Tisch.
  • Der digitale Schwarzmarkt dominiert die Agenda
    Nicht lizenzierte Online-Angebote gelten den vier Behörden derzeit als größte Baustelle. Entsprechend viel Raum nahmen Vollzugserfahrungen und die Frage ein, wie sich Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg besser verzahnen lassen.
  • Konzessionäre sollen mitziehen
    Erstmals rückte auch die Verantwortung der lizenzierten Anbieter ins Zentrum. Wer legal operiert, verfügt über Marktkenntnis, die den Behörden bei der Enttarnung illegaler Plattformen nützt.
  • Sportwetten: Magglinger Konvention in der Umsetzungsphase
    Das Europarats-Abkommen gegen Wettkampfmanipulation stand als eigener Tagesordnungspunkt auf dem Programm. Die Runde tauschte sich darüber aus, wie die Vorgaben in den nationalen Wettmärkten praktisch greifen.
  • Prognosemärkte fordern die Regulierer heraus
    Plattformen wie Polymarket oder Kalshi lassen sich nur schwer in bestehende Kategorien einordnen. Die Aufsichten diskutierten, wo die Grenze zwischen Finanzprodukt und bewilligungspflichtiger Wette verläuft.
  • Erste Bilanz zum Sperrlisten-Abkommen mit Liechtenstein
    Seit Januar 2025 erkennen die Schweiz und das Fürstentum ihre Spielsperren gegenseitig an. Die Teilnehmenden zogen eine erste Zwischenbilanz und loteten aus, ob sich weitere Staaten anschließen könnten.
  • Das Format soll Bestand haben
    Zum Abschluss bekräftigten alle Beteiligten den Nutzen des DACHL-Kreises. Vereinbart wurde, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter auszubauen.
Redakteur Simon
Redakteur
Redakteur Enrico
Geprüft durch
  • Enrico Kierakow
Veröffentlicht

14.09.2026

Aktualisiert

14.09.2026

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Zwei Tage Bern: Wie sich die deutschsprachige Aufsicht sortiert

Wenn sich Regulierer aus vier Staaten an einen Tisch setzen, geht es selten um Symbolik. Die DACHL-Runde – das Kürzel steht für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein – trifft sich jährlich, um Vollzugserfahrungen abzugleichen, bevor sich Probleme in den einzelnen Märkten festsetzen. Dieses Mal lud die Schweiz nach Bern ein, vertreten durch die ESBK, das Bundesamt für Justiz und die Gespa. Zwei Tage, ein Themenblock, der von Strafverfolgung über Spielerschutz bis zu neuen Produktkategorien reichte.

Der gemeinsame Nenner ist sprachlich natürlich naheliegend, regulatorisch aber alles andere als selbstverständlich. Die vier Länder verfolgen gänzlich unterschiedliche Modelle: Die Schweiz lässt Online-Casinospiele nur zu, wenn dahinter eine konzessionierte Spielbank im Inland steht. Deutschland hat den Markt über den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für lizenzierte Anbieter geöffnet und die Aufsicht bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle gebündelt. Österreich arbeitet mit Bundeskonzessionen, die Aufsicht liegt seit 2021 beim Finanzamt, während das Finanzministerium die strategischen und internationalen Fäden hält. Liechtensteins Geldspielaufsicht wiederum ist im Amt für Volkswirtschaft angesiedelt.

Was die vier jedoch eint, ist die Diagnose. Der Befund fiel in Bern deutlich aus:

Das illegale Online-Geldspielangebot stellt gegenwärtig die grösste Herausforderung für die Geldspielaufsicht dar.

Dieser Satz ist die Klammer um alle weiteren Traktanden. Ob Sperrlisten, Spielerschutz oder Wettintegrität. Am Ende laufen die Fragen darauf hinaus, wie viel Kontrolle ein nationaler Regulierer über ein grenzenloses Medium ausüben kann.

Der Schwarzmarkt im Netz: Ein Gegner, der die Adresse wechselt

Die Schweizer Zahlen zeigen, wie aufwendig die Jagd geworden ist. Allein 2025 liess die ESBK 580 neue Domains nicht bewilligter Online-Angebote sperren, rund 30 Prozent mehr als im Jahr davor. Parallel dazu rückten die Ermittler zu 28 Hausdurchsuchungen aus, arbeiteten Ende Jahr an 209 offenen Strafuntersuchungen und fällten 75 Strafentscheide nach Geldspielgesetz. Das ist keine Randnotiz mehr, sondern ein eigenständiger Apparat.

Technisch greift die Schweiz zum DNS-Blocking: Fernmeldedienstanbieter müssen den Zugriff auf Adressen unterbinden, die ESBK und Gespa im Bundesblatt publizieren. Die Sperrlisten sind über die Jahre in den vierstelligen Bereich gewachsen. Nur: Eine Domain ist schnell gewechselt, ein Spiegelserver schneller aufgesetzt als eine Verfügung rechtskräftig. Die Behörden laufen einem beweglichen Ziel hinterher – wirkungslos ist die Maßnahme deshalb nicht, sie erhöht schlicht die Hürde. Deutschland setzt zusätzlich auf Zahlungsunterbindung und nimmt Finanzdienstleister in die Pflicht, ein Hebel, den die Schweiz in dieser Form nicht kennt.

Genau hier wird die Rolle der Konzessionäre interessant, die in Bern ausdrücklich zur Sprache kam. Lizenzierte Anbieter sehen früh, wohin Spieler abwandern, welche Marken plötzlich Werbung schalten und welche Zahlungswege auftauchen. Dieses Wissen ist für Aufsichtsbehörden wertvoll, weil es Ermittlungszeit spart. Zugleich haben die Legalen ein handfestes Eigeninteresse: Jeder Franken, der auf nicht bewilligten Plattformen landet, fehlt im regulierten Markt.

Das Liechtenstein-Experiment: Wie eine Sperrliste einen Markt kippte

Der interessanteste Punkt der Berner Agenda war die erste Bilanz zum Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Seit dem 7. Januar 2025 gelten Schweizer Spielsperren auch im Fürstentum und umgekehrt. Rund 100.000 gesperrte Personen sind davon betroffen. Vorher war die kurze Fahrt über die Grenze der einfachste Weg, eine Sperre zu umgehen. Suchtfachleute hatten jahrelang darauf hingewiesen; die Politik brauchte bis zum Vertragsschluss im Oktober 2022 und noch einmal gut zwei Jahre bis zum Inkrafttreten.

Die Wirkung übertraf alle Prognosen. Im Fürstentum sackte der Bruttospielertrag der Spielbanken 2025 um 59,3 Prozent auf 57,3 Millionen Franken ab, die Geldspielabgaben brachen um 61,6 Prozent ein. Branchenvertreter berichteten in den ersten Wochen sogar von Rückgängen bis zu 85 Prozent. Mehrere Häuser machten dicht, der Casinoverband löste sich auf. Vom «Las Vegas der Alpen», das 2023 noch mit 73,3 Prozent Nein-Stimmen ein Casinoverbot abgeschmettert hatte, ist wenig übrig. Das Abkommen wirkte, wo Verbotsinitiativen und Moratorien nur gebremst hatten.

Für die Aufsicht ist das eine unbequeme Erkenntnis mit zwei Seiten. Einerseits belegt der Einbruch, wie stark ein Teil der Erträge von Menschen stammte, die eigentlich geschützt werden sollten. Andererseits zeigt er die Lücke: Wer in der Schweiz gesperrt ist, kann weiterhin nach Konstanz, Lindau oder Bregenz ausweichen, weil vergleichbare Abkommen mit Deutschland und Österreich fehlen. Dass die Runde in Bern über eine Ausweitung des Daten- und Informationsaustauschs auf weitere Staaten sprach, ist deshalb kein Verwaltungsdetail, sondern der logische nächste Schritt.

Vier Rechtsordnungen, ein Testjahr: Was 2026 noch bringt

Das Berner Treffen fällt in eine Phase, in der gleich mehrere Regelwerke auf dem Prüfstand stehen. In der Schweiz läuft die Evaluation des 2019 in Kraft getretenen Geldspielgesetzes; ein darauf gestützter Bundesratsbericht wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. In Deutschland soll bis Jahresende der Evaluierungsbericht zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorliegen. Österreich bereitet die Neuvergabe seiner Konzessionen vor und diskutiert eine eigenständige Aufsichtsstruktur nach internationalem Vorbild. Drei Reformdebatten, ein gemeinsamer Fragenkatalog.

Dieser Katalog dreht sich vor allem um die Kanalisierung – den Anteil des Spiels, der tatsächlich im lizenzierten Markt landet. Je strenger die Auflagen für legale Anbieter, desto attraktiver wird das unregulierte Angebot nebenan; je lockerer die Regeln, desto dünner der Spielerschutz. Die Schweizer Zahlen zeigen die Spannung: 20 konzessionierte Spielbanken erwirtschafteten 2025 zusammen 878 Millionen Franken Bruttospielertrag, neun von ihnen mit zusätzlichem Online-Angebot. Während das stationäre Geschäft nachgab, legte der digitale Kanal erneut leicht zu. Wie viel daneben auf gesperrten Seiten umgesetzt wird, weiss niemand genau.

Konkrete Beschlüsse hat das DACHL-Format nicht zu vergeben. Es ist ein Austauschgremium, keine Behörde mit Verfügungskompetenz. Sein Wert liegt darin, dass Rechtsprechung, Forschungsergebnisse und Vollzugserfahrungen schneller über die Grenzen wandern als der nächste Domainwechsel eines Anbieters. Das Liechtenstein-Abkommen führt vor, was daraus entstehen kann, wenn ein Austausch in einen Vertrag mündet. Genau deshalb dürfte die angekündigte Vertiefung der Zusammenarbeit mehr sein als eine Schlussformel.

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