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GGL warnt: Teilnahme an El Gordo aus Deutschland illegal

  • GGL warnt vor „El Gordo“-Angeboten im Netz.
    Deutsche dürfen nicht legal an der spanischen Weihnachtslotterie teilnehmen.
  • Online-Angebote sind keine echten Lotterien.
    Sie gelten als illegale „Zweitlotterien“ nach deutschem Recht.
  • Vertrag mit Spanien? Fehlanzeige.
    Teilnehmende wetten nur auf den Ausgang – ohne Bezug zum offiziellen Lotteriebetreiber.
  • Hohe Risiken für Verbraucher.
    Wer mitspielt, riskiert Datenmissbrauch und ausbleibende Gewinne.
  • Beliebtheit von „El Gordo“ wächst jedes Jahr.
    Die Lotterie lockt traditionell Millionen Menschen – auch aus Deutschland.
  • GGL veröffentlicht FAQ zur Aufklärung.
    Dort erklärt die Behörde Hintergründe, Risiken und rechtliche Folgen.
  • Behörde will stärker gegen illegale Anbieter vorgehen.
    Werbung und Teilnahmeangebote sollen konsequent unterbunden werden.
Redakteur Simon
Redakteur
Redakteur Enrico
Geprüft durch
  • Enrico Kierakow
Veröffentlicht

19.11.2025

Aktualisiert

19.11.2025

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GGL warnt: Teilnahme aus Deutschland ist illegal

Jedes Jahr im Advent zieht El Gordo Millionen Menschen in seinen Bann – auch in Deutschland. Doch wer online mitspielen will, begibt sich auf dünnes Eis: Laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist die Teilnahme von Deutschland aus nicht erlaubt. Die Behörde betont, dass die beworbenen Online-Portale keine offiziellen Lotterieangebote seien, sondern illegale „Zweitlotterien“. In der offiziellen Mitteilung heißt es:

Die spanische Weihnachtslotterie El Gordo fasziniert jedes Jahr Millionen Menschen, aber eine legale Teilnahme aus Deutschland ist nicht möglich.

Viele dieser Webseiten seien weder in Deutschland zugelassen noch auf der offiziellen Whitelist der Behörde gelistet. Wer dort spielt, schließt keinen Vertrag mit dem spanischen Staatslotteriebetreiber ab, sondern wettet lediglich auf den Ausgang der Ziehung – mit ungewissem Ausgang und ohne Rechtsschutz.

Warum die Warnung gerade jetzt kommt

Die GGL reagiert auf eine deutliche Zunahme an Werbung in der Vorweihnachtszeit. Zwischen November und Dezember überfluten Online-Anzeigen, Social-Media-Posts und Newsletter deutsche Nutzer mit Versprechen, an El Gordo teilnehmen zu können. Laut GGL richten sich viele dieser Kampagnen gezielt an deutsche Verbraucher – obwohl das Glücksspielgesetz (GlüStV 2021) dies klar verbietet. Hintergrund der Aktion ist die Sorge, dass Verbraucher die Risiken unterschätzen. Wer auf diesen Plattformen spielt, riskiert nicht nur sein Geld, sondern auch seine Daten: Fehlende Auszahlungsgarantien und unsichere Datenschutzstandards sind laut Behörde an der Tagesordnung. Darum hat die GGL jetzt ein eigenes FAQ veröffentlicht, das erklärt, warum die Teilnahme verboten ist, wie El Gordo funktioniert und welche rechtlichen Konsequenzen drohen.

Was El Gordo eigentlich ist

El Gordo – „der Dicke“ – ist die legendäre spanische Weihnachtslotterie, die jedes Jahr am 22. Dezember gezogen wird. Sie gilt als die älteste und größte Lotterie der Welt und verteilt Preisgelder in Milliardenhöhe. Charakteristisch ist, dass sich mehrere Teilnehmende einen Losanteil teilen können – der Hauptgewinn liegt traditionell bei rund vier Millionen Euro pro Los. In Spanien ist die Lotterie ein kulturelles Ereignis, das jedes Jahr live im Fernsehen übertragen wird. Schulen, Vereine und Nachbarschaften kaufen Lose gemeinsam, um den möglichen Gewinn zu teilen. Gerade dieser Gemeinschaftsaspekt macht El Gordo so besonders – und erklärt, warum sie auch außerhalb Spaniens so beliebt ist. Doch für deutsche Spieler gilt: Mitmachen geht nur vor Ort in Spanien, bei offiziellen Verkaufsstellen. Online-Portale mit deutscher Ansprache sind rechtlich nicht erlaubt.

Illegale Zweitlotterien: Ein riskantes Geschäft

Die GGL stuft Online-Angebote, die auf El Gordo verweisen, als „Zweitlotterien“ ein. Dabei handelt es sich um Wetten auf das Ergebnis einer echten Lotterie – nicht um die Teilnahme an der Lotterie selbst. Solche Modelle sind in Deutschland nicht genehmigungsfähig und fallen unter das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Teilnehmende verlieren damit alle Rechte, die sie bei legalen Angeboten hätten – etwa auf Gewinn­auszahlung oder Verbraucherschutz. Auch datenschutzrechtlich sind viele Anbieter problematisch: personenbezogene Daten könnten verkauft oder missbraucht werden. Die GGL kündigte an, weiter konsequent gegen illegale Glücksspielwerbung und -angebote vorzugehen – besonders während der Hochsaison im Dezember.

Wer Lotto oder Wetten online spielen will, sollte immer einen Blick auf die offizielle Whitelist der GGL werfen. Nur dort gelistete Anbieter verfügen über eine deutsche Lizenz. Die Behörde empfiehlt außerdem, Online-Angebote kritisch zu prüfen – insbesondere, wenn sie mit El Gordo, „spanischer Weihnachtslotterie“ oder „Garantiert offizielles Los“ werben. Denn hinter diesen Schlagwörtern stecken meist Portale ohne jede behördliche Kontrolle. Verluste oder nicht ausgezahlte Gewinne lassen sich dann kaum rechtlich verfolgen. Die GGL setzt daher auf Aufklärung statt Panikmache – und ruft Verbraucher auf, bei Unsicherheiten die offiziellen Informationsangebote zu nutzen.

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