- Breiter Widerstand aus der Branche
In der Begutachtungsfrist zum Glücksspielgesetz-Entwurf haben zahlreiche in- und ausländische Anbieter sowie Verbände Stellung bezogen. Von Entain über Kaizen Gaming bis zur Wirtschaftskammer kritisieren sie zentrale Punkte des Entwurfs. - Neue Details zur Lizenzarchitektur
Eine rechtliche Analyse zeigt: Online-Konzessionen gelten künftig fünf Jahre, bei Verlängerung zehn Jahre, vergeben in einem laufenden statt einem einmaligen Verfahren. Die bestehende Lizenz bleibt in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2028 gültig. - Steuerliche Neuregelung bei Boni sorgt für Zündstoff
Boni, Cashbacks und Rückerstattungen sollen die Steuerbemessungsgrundlage künftig grundsätzlich nicht mehr mindern. Lizenzierte Anbieter dürfen im Gegenzug bis zu 5 Prozent des Bruttospielertrags gegenrechnen. - Kritik an doppelter Abgabenlast
Werden Spieler nach einer Klage entschädigt, sinkt die Glücksspielabgabe laut Entwurf nicht. Entain und Evoke kritisieren das als wirtschaftlich unlogisch, da bereits ausgezahltes Geld weiter versteuert wird. - Neun-Monats-Pause spaltet die Gemüter
Anbieter, die ihre Altlasten bereinigt haben, müssen sich laut Entwurf trotzdem für mindestens neun Monate vom Markt zurückziehen. Kritiker warnen, dass Spieler in dieser Zeit dauerhaft zum Schwarzmarkt abwandern könnten. - Zwangspausen bei Automaten als Streitpunkt
Der Entwurf sieht 15 Minuten Pause nach 90 Minuten Spielzeit vor. Kaizen Gaming schlägt stattdessen kürzere, aber häufigere Unterbrechungen mit Anzeige der bisherigen Verluste vor. - Weltmeisterschaft treibt Spielsucht-Zahlen nach oben
Rund 300.000 Erwachsene gelten in Österreich laut Anton Proksch Institut als problematische Spieler. Die Fachleute berichten von einem massiven Anstieg der Beratungsanfragen im Zuge der laufenden Fußball-WM.
Artikel anhören
00:00 / 00:00Der Entwurf ist da, jetzt schlägt die Branche zurück
Seit unserem ersten Überblick zur Reform ist die offizielle Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf ausgelaufen. Ende Juni hat das Finanzministerium seinen Entwurf zur Reform des Glücksspielgesetzes vorgelegt. Die Eckpunkte haben wir bereits am 1. Juli eingeordnet. Seither ist die offizielle Begutachtungsfrist gelaufen, in der Verbände, Unternehmen und Interessenvertretungen ihre Stellungnahmen einreichen konnten. Das Ergebnis liegt nun vor, und es ist eindeutig, wie die APA in einer Zusammenfassung der eingelangten Stellungnahmen berichtet: An zahlreichen Details des Entwurfs gibt es erheblichen Widerstand. Von internationalen Wettriesen wie Entain und Kaizen Gaming über die heimische Wirtschaftskammer bis hin zu Sportverbänden und Arbeitnehmervertretern äußert sich kaum eine Interessengruppe unkritisch. Im Zentrum stehen vor allem drei Themenfelder: die konkrete Ausgestaltung der Lizenzvergabe, die geplante Besteuerung sowie die Regeln zum Spielerschutz.
Neben dem bisherigen Monopolisten Casinos Austria und dessen Online-Tochter Win2Day bringen sich mehrere internationale Namen für die künftigen Lizenzen in Stellung. Der US-Anbieter Brightstar und die französische FDJ United bekunden Interesse an der Lotterie-Konzession, während Entain, Evoke, Bet-at-home, Kaizen Gaming sowie heimische Automatenbetreiber auf Online-Lizenzen zielen. Grundsätzlich begrüßen die meisten dieser Unternehmen die Marktöffnung. Sie sehen darin eine reelle Chance auf einen legalen Einstieg in Österreich. Genau deshalb wiegt ihre Detailkritik am Entwurf umso schwerer: Es geht ihnen nicht darum, die Reform zu verhindern, sondern sie wirtschaftlich tragfähig zu machen.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Rechtssicherheit des Verfahrens selbst: Selbst wer alle Bedingungen erfüllt, hat laut Entwurf keinen Rechtsanspruch auf eine Konzession, wie Entain in seiner Stellungnahme betont. Hinzu kommt ein handwerklicher Mangel, den mehrere Anbieter unabhängig voneinander ansprechen: Für den Nachweis, dass frühere Verpflichtungen gegenüber Spielern erfüllt wurden, fehlt im Entwurf ein fixer Stichtag. Bet-at-home äußerte sich wie folgt dazu:
Ohne einen solchen Stichtag bleibt offen, wann die Konformitätserklärung tatsächlich erfüllbar ist.“
Auch die Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) warnt, dass ohne klare zeitliche Vorgaben kommerzielle Prozessfinanzierer eine wachsende Zahl von Klagen anstoßen könnten; mit der Folge, dass sich das gesamte Verfahren weiter in die Länge zieht.
Die neue Lizenzarchitektur: Was der Entwurf konkret vorsieht
Wie berichtet, verliert Win2Day seine Exklusivstellung im Online-Glücksspiel spätestens ab Oktober 2027. Eine rechtliche Analyse der Kanzlei Freshfields liefert nun weitere Details zur geplanten Umsetzung: Der Begriff der „elektronischen Lotterien“ verschwindet aus dem Gesetz, an seine Stelle tritt die eigenständige Kategorie „Online-Glücksspiel“. Während das klassische Lotteriegeschäft weiterhin einer einzigen Konzession vorbehalten bleibt, öffnet sich der Bereich Online-Glücksspiel für eine unbegrenzte Zahl an Lizenzen. Vergeben werden diese nicht mehr über eine einmalige Ausschreibung, sondern laufend. Jeder Antrag wird einzeln nach seinen eigenen Voraussetzungen geprüft. Neue Konzessionen sind frühestens ab 1. Oktober 2027 möglich, die bestehende Lizenz bleibt bis dahin und in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2028 gültig. Einmal erteilt, gilt eine Konzession zunächst fünf Jahre, bei Verlängerung zehn Jahre. Was eine Konzession im österreichischen Wettmarkt konkret bedeutet, erklären wir in unserem Lizenzen-Guide.
Wie konkret das Interesse an den ausgeschriebenen Lizenzen bereits ist, zeigt sich nicht nur im Online-Bereich: Bereits im Juni hatte sich mit der deutschen Merkur-Gruppe ein weiteres Schwergewicht öffentlich für die 13 ausgeschriebenen Casino-Lizenzen positioniert.
Besonders brisant ist die Frage, wie der Entwurf mit Anbietern umgeht, die Österreich bislang ohne heimische Lizenz beliefert haben. Grundsätzlich gelten sie als unzuverlässig und wären von einer Konzession ausgeschlossen. Der Entwurf öffnet jedoch einen bedingten Rückweg in den regulierten Markt. Drei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: die Begleichung sämtlicher noch nicht verjährter Glücksspielabgaben, die Erfüllung rechtskräftiger Urteile zugunsten von Spielern vor österreichischen Zivilgerichten sowie ein tatsächlicher Rückzug vom unlizenzierten Geschäft ab Anfang 2027. Diese Vorgaben gelten konzernweit und markenübergreifend: Verbindlichkeiten lassen sich nicht auf verbundene Unternehmen abschieben, eine belastete Marke nicht einfach über ein anderes Vehikel neu starten. Wer die geforderte eidesstattliche Erklärung falsch abgibt, riskiert die Ablehnung oder den späteren Entzug der Lizenz, und wer nach Fristende weiter unlizenziert anbietet, wird für 18 Monate von jedem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, ab 2030 sogar für 24 Monate.
Steuerstreit: Boni, Doppelbelastung und Höchstgrenzen
Neben der Lizenzarchitektur sorgt vor allem ein zweiter Punkt für Gesprächsstoff: die geplante Neuregelung der Bonus-Besteuerung. Bislang war rechtlich oft umstritten, ob Gutscheine, Freispiele, Cashbacks oder ähnliche Vergünstigungen die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern dürfen. Gerichte und der Verwaltungsgerichtshof mussten sich wiederholt damit befassen, mit uneinheitlichen Ergebnissen je nach Ausgestaltung des Bonus. Der Entwurf macht damit nun Schluss: Boni jeder Art sollen die Bemessungsgrundlage künftig grundsätzlich nicht mehr reduzieren, sondern als steuerpflichtiger Einsatz gelten; unabhängig davon, wie sie im Detail gestaltet sind. Dieselbe Logik gilt für Cashbacks, nachträgliche Gutschriften und Einsatz-Rückerstattungen. Eine Ausnahme gibt es nur für lizenzierte Anbieter: Sie dürfen bestimmte Boni bis zu einer Obergrenze absetzen, bei Online-Konzessionären bis zu 5 Prozent des jährlichen Bruttospielertrags.

An die Substanz geht auch die Kritik an der laufenden Abgabenlast: 45 Prozent des Bruttospielertrags müssen als Glücksspielabgabe abgeführt werden. Muss ein Anbieter einen Spieler nach einer erfolgreichen Klage nachträglich entschädigen, ändert das an dieser Abgabe nichts; Geld, das faktisch nie beim Unternehmen verbleibt, wird also trotzdem versteuert. Entain kritisiert das als wirtschaftlich unlogische Doppelbesteuerung, Evoke schließt sich dem an. Auch die separate Besteuerung von Boni selbst, unabhängig von der neuen Grundregel, stößt bei Bet-at-home auf Widerstand.
Für zusätzlichen Unmut sorgen die geplanten Obergrenzen von 5 Euro Höchsteinsatz und 10.000 Euro Höchstgewinn pro Spielrunde; eine Kritik, die längst nicht nur von internationalen Anbietern kommt, sondern überraschend deutlich auch vom bisherigen Monopolisten Casinos Austria geteilt wird. Die Sorge: Illegale Plattformen könnten mit attraktiveren Konditionen locken, während der regulierte Markt an Reiz verliert. Das Beratungsunternehmen QLot Consulting schlägt einen pragmatischen Ausweg vor: Statt starrer Zahlen im Gesetzestext selbst sollten Einsatz- und Gewinngrenzen per Verordnung geregelt werden. Das ließe sich flexibler an die Marktentwicklung anpassen, ohne jedes Mal eine Gesetzesnovelle zu benötigen.
Die Fußball-WM als Weckruf: Warum Spielerschutz keine Nebensache ist
Während die Branche über Steuersätze und Übergangsfristen verhandelt, liefert eine aktuelle Auswertung des Anton Proksch Instituts einen nüchternen Blick auf das, worum es bei alldem eigentlich gehen sollte: den Schutz der Spieler. Laut dem Institut, einer der größten Suchteinrichtungen Europas, gelten rund 300.000 erwachsene Österreicherinnen und Österreicher als problematische Spieler. Oliver Scheibenbogen, Leiter für Akademie, Forschung und Digitalisierung am Institut, berichtet von einem massiven Anstieg an Beratungsanfragen rund um Sportwetten seit Beginn der laufenden Fußball-Weltmeisterschaft. „Bei Großereignissen wie der WM ist Wetten allgegenwärtig“, beschreibt er die Dynamik: Menschen, die ohnehin bereits wetten, würden dies während des Turniers noch intensiver tun, teils gerieten sogar bereits abstinente Betroffene in ein Rückfallrisiko.
Wie ernst die Lage werden kann, zeigen die Zahlen aus der stationären Behandlung in Wien: Patientinnen und Patienten kommen im Schnitt mit 35.000 bis 50.000 Euro Spielschulden in die Klinik, in den schwersten Fällen sind es bis zu 300.000 Euro. Bei besonders belasteten Verläufen berichtet das Institut auch von Suizidgedanken bis hin zu vollendeten Suiziden als Folge der finanziellen Notlage. Genau vor diesem Hintergrund gewinnen die im Entwurf vorgesehenen Schutzmechanismen – Sperrregister, Einzahlungslimits, Zwangspausen – an Gewicht, so umstritten ihre konkrete Ausgestaltung im Detail auch sein mag. Ob ausgerechnet der Markteintritt internationaler Konzerne mit jahrzehntelanger Erfahrung im verantwortungsvollen Spielangebot hilft, die Zahl der 300.000 Betroffenen mittelfristig zu senken, wird sich frühestens zeigen, wenn ab Herbst 2027 die ersten neuen Lizenzen vergeben werden.

Keine Kommentare vorhanden